Energieaudits
Energieaudits nach DIN EN 16247 bzw. EDLG. Rund 100.000 „Nicht-KMU“ sind gesetzlich verpflichtet alle vier Jahre ein Energieaudit nach den Vorgaben des Energiedienstleistungsgesetzes durchzuführen. Wir sind von der BAFA, der überwachenden Behörde, unter den zugelassenen Auditoren gelistet. Befreit von Pflicht sind alle Unternehmen, die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 nachweisen können. In vielen Fällen die bessere Alternative.